Nebenkostenprivileg entfällt

Mit der TKG-Novelle haben Bundestag und Bundesrat die Änderung der Betriebskostenverordnung besiegelt. Sie legt fest, dass Vermieter die Kosten für die Kabel-TV-Grundversorgung künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt.

Was ändert sich für unsere Kunden?

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs können die TV-Kosten nicht mehr, wie gewohnt, über die Betriebskosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden.

Für Bestandsverträge galt bis zum 30.06.2024 eine Übergangsregelung. Seit dem 01.07.2024 haben alle Mieter ein Sonderkündigungsrecht für die Teilnahme am Sammelinkasso für Kabel-TV (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG). Das bedeutet, sie können jetzt ihren TV-Anbieter selbst wählen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

Die TKG-Novelle fördert den Ausbau von FTTH (Fiber To The Home), also die Verlegung von hochmodernen Glasfaserleitungen bis zur Wohnung. Diese Ausgaben lassen sich seit Inkrafttreten der Novelle für fünf bis maximal neun Jahre als "Glasfaserbereitstellungsentgelt" über die Betriebskosten abrechnen. Wenn Ihre Immobilie noch mit veralteter Technik ausgerüstet ist, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen und jetzt eine Erneuerung in Betracht ziehen.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

Selbstverständlich begleiten wir Sie in der Übergangsphase und entwickeln mit Ihnen eine Lösung. Kommt für Sie ein FTTH-Ausbau infrage? Auch dann sind wir als Betreiber eines der modernsten Glasfasernetze in der Region genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung zur TKG-Novelle? Oder auch zum FTTH-Ausbau für Ihre Immobilie? Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung zur TKG-Novelle? Oder auch zum FTTH-Ausbau für Ihre Immobilie? Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.