Nebenkostenprivileg entfällt

Mit der TKG-Novelle haben Bundestag und Bundesrat die Änderung der Betriebskostenverordnung besiegelt. Sie legt fest, dass Vermieter die Kosten für die Kabel-TV-Grundversorgung künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt.

Was ändert sich für unsere Kunden?

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs können die TV-Kosten nicht mehr, wie gewohnt, über die Betriebskosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden.

Für Bestandsverträge galt bis zum 30.06.2024 eine Übergangsregelung. Seit dem 01.07.2024 haben alle Mieter ein Sonderkündigungsrecht für die Teilnahme am Sammelinkasso für Kabel-TV (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG). Das bedeutet, sie können jetzt ihren TV-Anbieter selbst wählen.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

Die TKG-Novelle fördert den Ausbau von FTTH (Fiber To The Home), also die Verlegung von hochmodernen Glasfaserleitungen bis zur Wohnung. Diese Ausgaben lassen sich seit Inkrafttreten der Novelle für fünf bis maximal neun Jahre als "Glasfaserbereitstellungsentgelt" über die Betriebskosten abrechnen. Wenn Ihre Immobilie noch mit veralteter Technik ausgerüstet ist, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen und jetzt eine Erneuerung in Betracht ziehen.

Wir beraten Sie gerne!

Sie wünschen eine individuelle Beratung, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt? Oder es kommt für Sie ein FTTH-Ausbau für Ihre Immobilie in Frage? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Sie wünschen eine individuelle Beratung, welche Lösung am besten zu Ihrer Situation passt? Oder es kommt für Sie ein FTTH-Ausbau für Ihre Immobilie in Frage? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.