Änderungen des Nebenkostenprivilegs einfach erklärt.
Aufgrund des Nebenkostenprivilegs war es Vermietern, Hauseigentümern oder Hausverwaltungen erlaubt u.a. die Kosten für den Kabelfernseh-Anschluss über die Betriebsnebenkosten auf alle Mieter umzulegen. Durch eine Gesetzesänderung müssen Mieter ab Juli 2024 die Kosten für ihren Kabel-Anschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten zahlen. In den Nachrichten wird oft über den sogenannten Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Rahmen der TKG-Novelle gesprochen. Somit gibt es keinen Sammelvertrag mehr zwischen dem Kabelfernseh-Anbieter und deiner Hausverwaltung und das TV-Signal wird spätestens zu Ende Juni abgeschaltet.
Das bedeutet für dich, dass du jetzt selbst aktiv werden musst, wenn du dein Kabel-TV-Signal zukünftig behalten und weiter wie gewohnt fernsehen möchtest. Du musst also bis zum Umstellungsdatum einen eigenen Vertrag mit dem TV-Anbieter abschließen, um weiter dein Kabelfernsehen nutzen und empfangen zu können.
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Änderungen beim Kabelfernsehen durch den Entfall des Nebenkostenprivilegs.
Video: Änderung beim Kabelfernsehen für Mieter.
Die Kosten für deinen Kabelfernsehanschluss werden künftig nicht mehr pauschal über die Nebenkosten der Miete abgerechnet. Dieser Wegfall des so genannten Nebenkostenprivilegs bedeutet, dass du die Kabelanschlussgebühren direkt an deinen Kabel-TV-Anbieter zahlst. Dazu muss lediglich ein neuer Vertrag mit dem abgeschlossen werden, der bisherige Vertrag mit dem Vermieter muss nicht gekündigt werden. Die neue Regelung stellt auch sicher, dass du eine faire und transparente Rechnung für deinen Kabelfernsehanschluss erhältst.
Die Abrechnung der TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung endet zum angegebenen Monat des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, spätestens allerdings zu Ende Juni 2024. Um danach weiter wie gewohnt fernsehen zu können, musst du rechtzeitig einen eigenen TV-Vertrag mit NetAachen abschließen. Entscheidest du dich für Kabelfernsehen mit NetTV über Kabel ist alles geregelt, dass du nicht doppelt zahlst. Erst mit dem Tag der Umstellung wird dein Vertrag mit uns als Anbieter aktiv.
Nein, wir als Kabel-TV-Anbieter dürfen erst zum Stichtag der Umstellung den Vertrag mit dir aktivieren. Bis dahin werden die Kosten für deinen Kabelfernsehanschluss weiterhin über die Betriebsnebenkosten abgerechnet. Entscheidest du dich für NetTV über Internet, entstehen Kosten ab dem Tag der Buchung.
Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs enden am 30. Juni 2024 die bisherigen Kabel-Verträge mit Vermietern oder Hausverwaltungen. Du kannst als Mieter aber jetzt schon deinen eigenen Kabelfernsehen Tarif wählen, damit du deine Lieblingssender ohne Unterbrechung weiterhin über deinen Kabelanschluss empfangen kannst. Doppelte Kosten entstehen dir nicht, denn zum Stichtag der Umstellung reduzieren sich die Mietnebenkosten deiner Wohnung.
Ja, wenn du bereits einen Internetanschluss über NetAachen hast oder diesen buchen möchtest, kannst du auch dein TV-Signal über NetTV über Internet empfangen. Dich erwarten rund 100 Sender, viele davon in HD-Qualität, die du schauen kannst wann und wo du möchtest. Erfahre hier mehr über NetTV über Internet.
Falls du bis zum Tag der Umstellung keinen eigenen TV-Vertrag abschließt, wird dein TV-Signal abgeschaltet. Du kannst dann nicht mehr wie gewohnt fernsehen.
Nein, du musst nicht zu Hause sein. Die Umstellung läuft automatisch im Hintergrund und du kannst die ganze Zeit wie gewohnt Kabel-TV empfangen.
Du möchtest kein Kabelfernsehen mehr empfangen? Dann brauchst du nichts weiter tun. Deine Versorgung endet automatisch, wenn der Vertrag zwischen deiner Hausverwaltung und dem Kabel-TV-Anbieter NetAachen endet.