Nebenkostenprivileg entfällt

Mit der TKG-Novelle haben Bundestag und Bundesrat die Änderung der Betriebskostenverordnung besiegelt. Sie legt fest, dass Vermieter die Kosten für die Kabel-TV-Grundversorgung künftig nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt.

Was ändert sich für unsere Kunden?

Für unsere Bestandskunden gibt es eine komfortable Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Bis dahin profitieren Sie von unseren günstigen Angeboten und erhalten – wie gewohnt - eine TV-Sammelrechnung von uns, die Sie anteilig auf Ihre Mietparteien verteilen. Der bestehende Sammelinkassovertrag bleibt bis zum genannten Stichtag unberührt. Für Ihre Mieter und Mieterinnen gibt es aus Bestandsschutzgründen in diesem Zeitraum auch kein Sonderkündigungsrecht (§ 71 Abs. 2 Satz 3 TKG). Spätestens ab dem 01.07.2024 können sie ihre Fernsehempfangsart dann frei wählen.

Für Immobilien, die wir ab dem 01.12.2021 mit Kabel-TV neu versorgen, greift die Änderung ab sofort. Das heißt, dass die TV-Kosten nicht mehr über die Betriebskosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden können. Gerne beraten wir Sie persönlich zur TKG-Novelle und finden eine individuelle Lösung für Sie und Ihr Objekt.

Was sollten Sie sonst noch wissen?

Die TKG-Novelle fördert den Ausbau von FTTH (Fiber To The Home), also die Verlegung von hochmodernen Glasfaserleitungen bis zur Wohnung. Verfügt Ihre Immobilie noch über veraltete Technik, sollten Sie jetzt eine Erneuerung in Betracht ziehen. Denn die Ausgaben lassen sich seit Inkrafttreten der Novelle für fünf bis maximal neun Jahre als "Glasfaserbereitstellungsentgelt" über die Betriebskosten abrechnen.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

Nutzen Sie Übergangsfrist, um sich auf die Änderung bei den Betriebskosten Ihrer Immobilie vorzubereiten. Selbstverständlich begleiten wir Sie in dieser Phase und entwickeln mit Ihnen eine Lösung. Kommt für Sie ein FTTH-Ausbau in Frage? Auch dann sind wir als Betreiber eines der modernsten Glasfasernetze in der Region genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung zur TKG-Novelle? Oder auch zum FTTH-Ausbau für Ihre Immobilie? Gerne beraten wir Sie individuell und persönlich.